14. März 2021

Der wahre Skandal hinter der CDU-Maskenaffäre

In der Maskenaffäre sollten alle CDU-Bundestagsabgeordnete eine sog. „Ehrenerklärung“ abgegen, dass sie mit derlei Machenschaften nichts am Hut haben.

Aber warum nur einmal? Wäre es nicht sicherer jeden Freitag eine solche Erklärung einzufordern? Außerdem ist der Fokus auf textile medizinische Hilfsprodukte viel zu eng und müßte wesentlich ausgeweitet werden.

Aber da gibt es ein weiteres Problem: Eine Ehrenerklärung können natürlich nur Abgeordnete abgeben, die noch mindestens einen Funken Ehre besitzen. Alle anderen müssen zur Sicherheit eine Eidestattliche Versicherung abgeben. Eine einzige Frage würde schon reichen: „Hat jemand schon wieder neuen Dreck am Stecken?“

Und eine typische Antwort wurde bereits im September 1987 in Schleswig-Holstein formuliert: „Ich gebe Ihnen mein Ehrenwort, dass die gegen mich erhobenen Vorwürfe ...“. Ehre, wem Ehre gebührt.

Staubsaugervertreter verkaufen Staubsauger, hoffentlich nehmen unsere Volksvertreter ihre Berufsbezeichnung nicht in diesem Sinne wörtlich!

Zwischenstand: 3 zu 1 für die CSU!

Während sich der CDU-Löbel mit läppischen 200.000 Euro für zwei Telefongespräche zwecks Vermittlung des Ankaufs von medizinischen Masken an den deutschen Staat abspeisen ließ, erwirtschaftete das CSU-Nüßlein für seine Nebentätigkeit in gleicher Sache satte 600.000 Euro. Ein echter Dealmaker!

Liegt hier für die CDU nicht der eigentliche Skandal? Schließlich wird der Grundsatz: „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ grob mißachtet! In der Finanzvogel-Industie hat sich der Minderleister Löbel damit ganz klar als Underperformer blamiert.

Böse Zungen behaupten, die CSU oder CDU könne auch einfach einen Besenstiel zur Wahl stellen und der würde die Wahl gewinnen. Noch bösere Zungen behaupten, genau das haben sie auch gemacht!

Eine bewährte Praxis eben. Natürlich ist das Quatsch, aber die dahinter stehende These hält sich trotzdem hartnäckig.

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